AGB Gleitschirmschule Dreyeckland
1. Teilnehmer
Der Teilnehmer versichert mit seiner Anmeldung, dass keine physischen, psychischen oder andere krankheitsbedingte Gründe vorliegen, die eine Eignung für seine Teilnahme ausschließen. Die Überprüfung dieser Voraussetzungen obliegt allein dem Teilnehmer.
Zur Sicherheit aller Beteiligten kann der Kursleiter vor Ort über die Teilnahme einzelner Kursteilnehmer sowie witterungsbedingt notwendiger Programmänderungen entscheiden.
Jugendliche Teilnehmer unter 18 Jahren haben eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei Kursbeginn vorzulegen. Das Mindestalter für die Teilnahme an einem Gleitschirmkurs beträgt 14 Jahre.
Die Kursteilnehmer erkennen mit der Anmeldung die AGBs an.
2. Anmeldung
Die Anmeldung zu einem kann ausschließlich über das Anmeldeformular der Webseite erfolgen. Die Anmeldung ist erst mit der Zusendung einer gesonderten Anmeldebestätigung und nach Überweisung der geforderten Anzahlung gültig. Der Restbetrag ist - soweit bei dem jeweiligen Kurs nicht anders vereinbart- spätestens 14 Tage vor Kursbeginn vollständig zu überweisen.
3. Gutscheine
Gutscheine sind im Jahr der Ausstellung und die 2 darauffolgenden Kalenderjahre gültig. Ein Rücktausch des Gutscheinwertes ist nur innerhalb von 7 Tagen nach Ausstellung abzüglich 10% und innerhalb 30 Tagen abzüglich 30% Bearbeitungsgebühr möglich.
4. Rücktritt durch den Teilnehmer/ Widerrufsbelehrung
Verbraucher (§ 13 BGB) haben ein gesetzliches Widerrufsrecht. Sie können ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt mit Erwerb des Gutscheins. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Er wird wirksam am Tage des Posteingangs. Bei kurzfristigen Anmeldungen, weniger als 14 Tage vor Kurs-/Reisebeginn, entfällt das Rücktrittsrecht. Umbuchungen sind hierbei nicht mehr möglich. Der Widerruf ist zu richten an:
Gleitschirmschule Dreyeckland
Freiburger Str. 5
D- 79199 Kirchzarten
Tel. 07661 62 71 40
info@gleitschirmschule-dreyeckland.de
Bei Rücktritt von einer/einem verbindlich gebuchten Reise/Kurs fallen folgende Gebühren an:
bis 12 Wochen vor Reise-/Kursbeginn oder Umbuchung: 20 Euro Bearbeitungsgebühr
12 bis 4 Wochen vor Reise-/Kursbeginn: 20% des Reise-/Kurspreises
4 bis 3 Wochen vor Reise-/Kursbeginn: 30% des Reise-/Kurspreises
3 bis 2 Wochen vor Reise-/Kursbeginn: 50% des Reise-/Kurspreises
2 bis 1 Wochen vor Reise-/Kursbeginn: 70% des Reise-/Kurspreises
1 bis 0 Wochen vor Reise-/Kursbeginn oder Nichtantritt: 100% des Reise-/Kurspreises
Nimmt der Kursteilnehmer einzelne Veranstaltungs- bzw. Kursleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise, Krankheit oder Unfall), nicht in Anspruch, hat dieser keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Veranstaltungspreises.
Für Stornierungskosten einer evtl. gebuchten Unterkunft sowie für anfallende Kosten für Beförderungsmittel (Flug, Bahn o.ä.), kommt der Reise- bzw. Kursteilnehmer selbst in voller Höhe auf.
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung.
Eine Übertragung bezahlter Leistungen auf einen anderen Leistungsempfänger ist bei gleichen Voraussetzungen nach Absprache möglich. Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 Euro fällt in jedem Fall an (z.B. auch bei Umbuchung eines verbindlich gebuchten Kurses).
Wir weisen darauf hin, dass alle angebotenen Fortbildungen und Ausfahrten im Ausland als praktische B-Schein Ausbildung angerechnet werden. Die Gleitschirmschule Dreyeckland ist ausschließlich Organisator der Fahrten und nicht Reiseveranstalter im Sinne von §§ 651 a ff. BGB. Die Haftung begrenzt sich auf die der Flugausbildung zugrunde liegenden vertraglichen Vereinbarungen. Inhaber des Luftfahrerscheines fliegen auf eigene Verantwortung.
5. Rücktritt durch die Gleitschirmschule Dreyeckland
Kurse und Reisen können bis einen Tag vor offiziellem Kurs-/ Reisebeginn durch die Gleitschirmschule Dreyeckland abgesagt werden, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde oder die meteorologischen Bedingungen eine Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen. Die Schule/ der Veranstalter übernimmt dabei keine Haftung für evtl. entstandene Kosten. Die Gleitschirmschule Dreyeckland entscheidet in diesem Fall gemeinsam mit den Teilnehmern, ob es zu einer Neuauflage bzw. einem Ersatzangebot kommt.
Der Kursbeitrag wird nach Absprache zurück überwiesen, ein Ersatztermin vereinbart oder der Betrag für einen Folgekurs gutgeschrieben.
Die Mindestteilnehmerzahlen der jeweiligen Reisen und Kurse können aus den einzelnen Kurs-/ Reiseausschreibungen entnommen werden.
Schnupperkurse und Grundkurse können auf Grund zu geringer Teilnehmerzahl bzw. ungeeigneter meteorologischer Bedingungen noch am Veranstaltungstag abgesagt und auf einen neuen Termin gelegt werden.
6. Wetter
Sollten während der Ausbildung ( Grundkurs, Höhenflugkurs ) wetterbedingt nicht alle Flüge erreicht werden, können diese innerhalb eines Jahres zu einem späteren Kurstermin (je nach Verfügbarkeit), ohne weitere Kursgebühren nachgeholt werden. Der Anspruch auf Nachschulung in einem bestimmten Kurs besteht dabei nicht. Für weitere Flüge, die über die Mindestflugzahl hinaus gehen, können anteilige Kosten berechnet werden. Diese sind im Kurspreis nicht enthalten. DieGleitschirmschule Dreyeckland entscheidet, wie viele Flüge pro Tag durchgeführt werden.
Für Inhaber der A-/ B-Lizenz erfolgt die Teilnahme an den Flugwochen und Flugfreizeiten auf eigenes Risiko. Die Gleitschirmschule Dreyeckland übernimmt keine Garantie für nicht fliegbare meteorologische Bedingungen. Eine Erstattung der Reise-/ Kurskosten, außer im Falle einer Verschiebung/ Absage durch die Gleitschirmschule Dreyeckland, ist ausgeschlossen. Es obliegt dem Kursleiter, den Flugbetrieb abhängig von den Wetterbedingungen jederzeit abzuändern oder einzustellen.
7. Kompetenzen
Den Anweisungen des Flugschulpersonals/ des Trainingsleiters und deren Erfüllungsgehilfen ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung der Lehranweisungen oder wegen mangelnder Befähigung kann der Fluglehrer einen Schüler von der weiteren Teilnahme ausschließen.
8. Haftungsausschluss
Die Haftung der Schule, ihrer Gesellschafter, ihrer Fluglehrer, -Assistenten und ihres Personals für Schäden des Flugschülers, die in Folge einfacher Fahrlässigkeit entstehen, ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt unabhängig von Schadensursache und -hergang, sowie Art und Höhe des Schadens. Es kann keine Garantie für einen subjektiv vorgestellten Erfolg bei einer Reise, oder einem Schulungstag geben. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Zur Minimierung des Sportverletzungsrisikos bei Start und Landung empfehlen wir hohes, festes, knöchelstützendes Schuhwerk.
9. Versicherung
Unsere Fluggeräte sind haftpflichtversichert. Bei der Benutzung von Schulschirmen ist der Schüler entsprechend den Vorschriften des Luftverkehrsgesetztes bis 1, 28 Mio. € Schadenssumme haftpflichtversichert (die Haftpflichtversicherung kommt für Drittschäden auf, nicht für Schäden an der Flugausrüstung).
Der besondere Risikogehalt des Gleitschirmfliegens macht trotz Abschluss einer Fluglehrerhaftpflicht- und Gerätehaftpflichtversicherung durch die Schule folgende Haftungsregelung notwendig:
Die Schule, ihre Gesellschafter und ihr Personal haften für Unfall- und Unfallfolgeschäden nur soweit, als eine Versicherung (ohne bei den Genannten für den Schaden Rückgriff zu nehmen) für den Schaden aufkommt. Jede darüber hinausgehende Haftung der oben Genannten ist für Schäden des Schülers ausgeschlossen und wird für Schäden Dritter vom Schüler übernommen. Der Haftungsausschluss gilt unabhängig vom Rechtsgrund, Zeitpunkt des Schadenseintritts, der Person des Schädigers und des Geschädigten, Zustand der Haltung des Schädigenden bzw. des schädigenden Ereignisses sowie deren Ursachen und Art. Der Haftungsausschluss gilt auch bei grober Fahrlässigkeit des oben Genannten. Wiederbeschaffungskosten für Verlorengegangenes sowie Reparaturkosten für fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden an Schul- /Leihgeräten übernimmt der Kursteilnehmer.
Der Krankenversicherungsschutz besteht weiter. Gleitschirmfliegen ist nicht als so genannte Gefahrensportart eingestuft. Für Reisen und Fortbildungskurse im Ausland wird der Abschluss einer Auslandskrankenschutz- sowie eine Rücktransportversicherung dringend empfohlen.
Zusätzliche persönliche Versicherungen, wie Unfall- oder Lebensversicherung sind über die neue Aktivität zu informieren. Bei bestehenden Versicherungen wird dies in der Regel widerspruchslos akzeptiert. Bei der Unfallversicherung sind jedoch Mehrbeiträge für Flugsport zu bezahlen. Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.
Es besteht die Möglichkeit, ein "Rundum Sorglos" Paket mit diversen Versicherungen abzuschließen. Die Kosten variieren je nach Reisepreis und gewünschter Versicherungsleistung und sind vom Teilnehmer selbst direkt bei der Versicherung zu buchen. Jahrespakete sind möglich. Versicherungsanbieter eines solchen Paketes ist z.B. "Die Europäische".
10. Schäden
Die Gleitschirmschule Dreyeckland haftet nicht bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des persönlichen Eigentums von Kursteilnehmern. Beschädigungen an Ausrüstungsgegenständen der Gleitschirmschule Dreyeckland sind vom Teilnehmer bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu tragen. Bei Beschädigung von Schulungsschirmen ist der Schüler nur dann zur Zahlung verpflichtet, wenn die Beschädigung auf Grund eines Verstoßes gegen die Lehreranweisung entstanden ist.
11. Kurspreise und Leistungsänderungen
Die angegebenen Preise entsprechen dem bei Veröffentlichung bekannten Stand. Die Gleitschirmschule Dreyeckland behält sich vor, den im Kurs-/Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie z.B. Flughafengebühren usw. zu ändern.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Kurs-/Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Kurs-/Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtinhalt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die Gleitschirmschule Dreyeckland ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls hat dann der Kunde das Recht vom Kurs bzw. der Reise zurück zu treten oder eine Umbuchung vorzunehmen.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der Schule/ des Gewerbes in Kirchzarten, Gerichtsstand in Freiburg
Stand: 1.1.2013